
Wir werden oben die wichtigsten Punkte sehen, die wir bei der Errichtung einer Solaranlage gemäß den derzeit in Spanien geltenden Solarenergiegesetzen berücksichtigen müssen.
Königlicher Erlass 244/2019 über die Gesetzgebung zur Solarenergie
Das neue königliche Dekret 244/2019 über die Gesetzgebung zur Photovoltaik-Solarenergie führt neue Änderungen ein, die wir bei der Durchführung von Solaranlagen berücksichtigen müssen.
Wir werden die wichtigsten Änderungen nennen, die Sie nicht übersehen sollten:
- Abschaffung der Sonnensteuer. Für die Stromerzeugung aus Photovoltaik fallen keine Gebühren an.
- Energieüberschüsse werden ausgeglichen. Wenn Sonnenkollektoren mehr Energie produzieren als verbraucht wird, wird diese in das Stromnetz eingespeist. Es sind die Elektrizitätsunternehmen, die diese Energie von den Stromrechnungen abziehen.
- Gemeinsamer Eigenverbrauch. Nachbarschaftsgemeinden und Verbände dürfen in ihren Gebäuden/Einrichtungen ihre eigene Energie erzeugen.
- Es gibt keine Leistungsbegrenzungen. Bisher war es nicht erlaubt, eine Leistung zu installieren, die der vertraglich vereinbarten Leistung entspricht oder darunter liegt.
- Energiegewinnung für alle. Dächer von Häusern oder Gebäuden können gemietet werden, sodass Außenstehende Strom erzeugen und so an den Vorteilen teilhaben können.
Arten des Eigenverbrauchs
Das Königliche Dekret unterscheidet die Arten des Eigenverbrauchs danach, ob ein Überschuss an Energie aus Solaranlagen besteht.
Wenn wir von Eigenverbrauch ohne Überschüsse sprechen, beziehen wir uns auf Sonnenkollektoren, die die notwendige Energie erzeugen. Mit anderen Worten, sie produzieren nicht mehr Energie als nötig. Es verfügt über ein System zur Vermeidung von Überschüssen, damit diese nicht ins Stromnetz gelangen.
Eigenverbrauch mit Überschüssen bezieht sich auf die Einspeisung der Energie, die bei unserem Verbrauch übrig bleibt, in das Stromnetz. Auf diese Weise belohnen uns die Elektrizitätsunternehmen dafür, dass wir zur Erzeugung von Energie beitragen, die wir alle nutzen können.
Der Preis der kWh, die wir ins Netz einspeisen, hängt vom aktuellen Preis und von den verschiedenen Angeboten der Elektrizitätsunternehmen ab.
Daher kann eine Verbrauchskompensation vorgenommen werden (wir leiten den in kWh erfassten Überschuss in das Netz ein), wobei die Elektrizitätsunternehmen entscheiden, welchen Preis sie zuweisen, und dieser dann von unserer Stromrechnung abgezogen wird. Oder der Eigenverbrauch kann entschädigungslos erfolgen, wobei die überschüssige Energie zu dem mit den Elektrizitätsunternehmen vereinbarten Preis verkauft wird.
Wie man Strom legal verkauft
Wir können die Energie in der Rechnung, die sich auf die kWh bezieht, die wir in unserer Rechnung verbraucht haben, kompensieren, und zwar in ihrer Gesamtheit. Ihr Elektrizitätsunternehmen wird Sie mit seinen verfügbaren Angeboten für den Stromkauf beraten.
Wenn Sie bereits eine Solaranlage für den Eigenverbrauch hatten, müssen Sie lediglich die Eigenverbrauchsanlage an die neuen Vorschriften anpassen.
